Nachhilfe kann gratis sein:
Lernförderung aus dem Bildungspaket – Bildung und Teilhabe
Lernförderung = Kostenlose Nachhilfe
Aber für wen?
Die Möglichkeit, Nachhilfe aus dem Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) zahlen zu lassen steht vielen Menschen offen?
Nur bei der Nachhilfe-Saar: Mit dem Nachhilfe-Saar Rundum-Service zur Lernförderung
Einmalig im Saarland bieten wir unseren Schülern an, sie in jedem Schritt an die Hand zu nehmen.
Was beinhaltet der „Rundum-Service“?
- Wir beraten Sie kostenlos über unsere Angebote und die Beantragung.
- Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge.
- Die Nachhilfe-Saar unterstützt Sie bei der Kommunikation mit den Schulen.
- Wir unterrichten abschließend individuell bei Ihnen vor Ort.
Kinder können einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, wenn sie bzw. ihre Eltern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII – oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG – oder • Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG) bekommen.
Zusammengefasst- Anspruch auf kostenlose Nachhilfe haben Bezieher von jedweder Unterstützung durch den Staat wie:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld
- Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz)
Beziehen Sie Hilfe aus einer dieser Quellen?
Dann kontaktieren Sie uns am besten gleich und wir erklären Ihnen, wie Sie an den gratis Nachhilfeunterricht kommen: