Nachhilfe kann gratis sein:

Lernförderung aus dem Bildungspaket – Bildung und Teilhabe

Lernförderung = Kostenlose Nachhilfe
Aber für wen?
Die Möglichkeit, Nachhilfe aus dem Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) zahlen zu lassen steht vielen Menschen offen?

Nur bei der Nachhilfe-Saar: Mit dem Nachhilfe-Saar Rundum-Service zur Lernförderung

Einmalig im Saarland bieten wir unseren Schülern an, sie in jedem Schritt an die Hand zu nehmen.

Was beinhaltet der „Rundum-Service“?

  • Wir beraten Sie kostenlos über unsere Angebote und die Beantragung.
  • Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge.
  • Die Nachhilfe-Saar unterstützt Sie bei der Kommunikation mit den Schulen.
  • Wir unterrichten abschließend individuell bei Ihnen vor Ort.

Kinder können einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, wenn sie bzw. ihre Eltern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII – oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG – oder • Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG) bekommen.

Zusammengefasst- Anspruch auf kostenlose Nachhilfe haben Bezieher von jedweder Unterstützung durch den Staat wie:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld
  • Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz)

Beziehen Sie Hilfe aus einer dieser Quellen?

Dann kontaktieren Sie uns am besten gleich und wir erklären Ihnen, wie Sie an den gratis Nachhilfeunterricht kommen: